HenselHodson938
Interna aus der PKV - stimmt das Rationalitaetsprinzip bei der Versorgung mit Arzneimitteln . Bei der oberflaechlichen Betrachtung, ob ein Remedium Erfolg versprechend zum Einsatz gebracht werden kann oder eben nicht, ist es zunaechst ueberhaupt nicht gewichtig, ob und in welchem Umfang die Kosten von der Versicherung erstattet werden. Das ist eher von Bedeutung, wenn man eine Entscheidung pro oder contra ein Prinzip getroffen hat und sich nach ganz persoenlichen Voraussetzungen ueber Suchwortkombinationen wie exemplarisch: privatkrankenkassen direkt im Internet sachkundig macht, bevor man seine Wahl trifft. Selbst wenn sich ueberaus viele Patientinnen und Patienten ueber die "2-Klassen-Praxiversorgung" beklagen, die erschuetternd lange auf den Facharzttermin warten oder stundenlang im Virus- und Bakterien-schwangeren Wartezimmer PKV versicherte Patienten schnell vorbeiziehen beobachten, dokumentierte bereits eine neulich veroeffentlichte Dokumentation, dass es sowohl bei der wirtschaftlichen Betrachtung wie auch bei der medikamentoesen Versorgungsqualitaet in der Privaten Krankenversicherung weniger positive Seiten gibt.
Es ist sicher derart, dass die Entscheidung dafuer oder gegen eine Form der Versorgungssicherung im Gesundheitswesen bestimmt nicht ausschliesslich darauf basiert, in welchem Ausmass man nicht-verordnungspflichtige Therapeutika rueckverguetet erhaelt respektive nicht.
Wiederum ist das Kontingent der Kategorie von Remedien bei Privatpatienten nicht uebersehbar hoeher als bei den Mitgliedern einer gesetzlichen Kasse.
Dieses ist noch keine Aussage, die eine Effizienz bestaetigt oder kritisiert.